Gewalthilfegesetz verlässlich umsetzen!
08.03.20262025 trat das Gewalthilfegesetz in Kraft. Es sieht einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für alle gewaltbetroffenen Frauen* (und ihre Kinder) ab 2032 vor. Die Bundesländer sind verpflichtet, ab 2027 ein bedarfsgerechtes Hilfesystem bereitzustellen.
Das Gewalthilfegesetz beinhaltet den Anspruch auf diskriminierungsfreien Zugang zu Beratung und Schutz. Frauen mit Behinderung, wohnungslose Frauen*, Frauen* ohne gesicherten Aufenthaltsstatus, TINA Menschen, sowie andere vulnerable Gruppen dürfen nicht vom Hilfesystem ausgeschlossen werden. Gerade sie stoßen auf besondere Barrieren, etwa fehlende Barrierefreiheit oder mangelnde spezialisierte Angebote. Eine wirksame Umsetzung des Gesetzes erfordert daher gezielte Investitionen in barrierefreie und spezialisierte Strukturen, denn Gewaltschutz ist keine freiwillige Leistung, sondern staatliche Verantwortung und Voraussetzung für Gleichstellung, Menschenrechte und eine funktionierende Demokratie.
Schon heute müssen wir regelmäßig gewaltbetroffene Frauen* und ihre Kinder abweisen, weil keine freien Frauenhausplätze zur Verfügung stehen oder die Nachfrage nach Beratung so hoch ist, dass es zu langen Wartezeiten kommt.
Es ist derzeit ungewiss, ob das Gewalthilfegesetz den vorgesehenen Ausbau des Gewalthilfenetzes einlösen wird. Hinzu kommen die geplanten Kürzungen der Stadt Stuttgart durch den beschlossenen Doppelhaushalt, sodass unser Angebot vermutlich nicht in dem aktuellen Umfang fortgeführt werden kann. Wir stehen damit aktuell vor eine Ungewissheit über die Finanzierung und Fortführung unserer Angebote.
Daher fordern wir ein intersektionales Verständnis des Gewalthilfegesetzes und das Mitdenken von besonders vulnerablen Gruppen. Wir fordern eine verlässliche Finanzierung und Planungssicherheit, um weiterhin Schutzräume, Begleitungen und Beratungen anbieten zu können. Denn ein Gesetz, das Schutz und Hilfe garantiert, darf in der Praxis nicht zu Unsicherheit führen.

