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auf den Internetseiten der FrauenInterventionsstelle von Frauen helfen Frauen e.V.

2002 trat das Gewaltschutzgesetz in Kraft, mit dem sich der Staat offiziell hinter die von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen und deren Kinder stellt.
Das Gewaltschutzgesetz bietet folgende Schutzmaßnahmen:

  • Wohungsverweis des sogenannten Störers
  • Näherungsverbot
  • Kontaktsperre

Um Frauen in dieser Situation zu unterstützen, wurde in Stuttgart Anfang 2001 die Fraueninterventionsstelle (FIS) als Fachberatungsstelle eingerichtet. Träger sind in Kooperation der freie Träger „Frauen helfen Frauen e.V. Stuttgart“ und das Sozialamt der Landeshauptstadt Stuttgart, Sachgebiet Städtisches Frauenhaus. Die FIS zeichnet sich durch ein spezielles Angebot aus, das auf die Bedürfnisse von Frauen nach einem Polizeieinsatz und Wohnungsverweis des Partners abgestimmt ist.

 

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