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Geldauflagen / Bußgelder

Geldauflagen / Bußgelder

Durch Geldauflagen, die uns durch Gerichte zugewiesen werden, kann unsere Arbeit mit den Frauen und Kindern in gleichbleibender Qualität und dem notwendigen zeitlichen Umfang geleistet werden. Die jährlichen hohen Regelverpflichtungen des Vereins gegenüber beiden Einrichtungen können nur über die Geldauflagen erfüllt werden. Die Stärkung und Unterstützung, der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen, Mädchen und Jungen durch Beratung, Begleitung und therapeutische Angebote ist die zentrale Aufgabe unserer Einrichtungen.

Das Foto zeigt ein Porträt von Richter Laier.

Unser Fürsprecher für Geldauflagen / Bußgelder, Frank Laier, Vors. Richter am Oberlandesgericht a.D.:

"Gewalt in der Familie – Gewalt gegen Frauen, Gewalt gegen Kinder – ist keine Erscheinung unserer Zeit. Gewalt gab es schon immer in der Menschheitsgeschichte. Gewalt – physische und psychische – führt zu schwerwiegenden körperlichen und seelischen Verletzungen, unter denen die Opfer oft Zeit ihres Lebens leiden. Das habe ich in meiner jahrzehntelangen Tätigkeit als Familienrichter am Amtsgericht und am Oberlandesgericht Stuttgart oftmals erfahren müssen.

Deshalb bin ich sehr froh, dass es seit fast 35 Jahren eine Einrichtung gibt, an die Frauen sich – mit ihren Kindern – in ihrer bedrängenden Not wenden können und wo sie sofort und unmittelbar Hilfe erhalten. Das gilt ganz besonders und vorrangig für das Frauenhaus, aber auch für die begleitenden Maßnahmen wie Gesprächsangebote, psychotherapeutische Hilfestellungen, Rat in Rechtsfragen usw.

Den Verein „Frauen helfen Frauen“ zu unterstützen, ist mir ein Anliegen. Ich appelliere an Firmen und Institutionen, dem Verein Zuwendungen zukommen zu lassen, aber auch an meine früheren Kollegen von den Strafgerichten, ihm Bußgelder zuzuweisen. Denn in dem Verein wird den Frauen und Kindern in Not sinnvoll und sofort geholfen." (Stuttgart, 8. November 2011)

Ihre Ansprechpartnerin:

Ulrike Barth
0711. 65 83 56 69
u.barth@fhf-stuttgart.de

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